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MITTEILUNG DES PRÄSIDENTEN DES SICHERHEITSRATS

S/2000/27 vom 17. Januar 2000

1. Gemäß Ziffer 4 b) der Mitteilung des Präsidenten des Sicherheitsrats vom 30. Oktober 1998 (S/1998/1016) und im Anschluß an Konsultationen unter den Ratsmitgliedern nach dem Kein-Einwand-Verfahren kamen die Ratsmitglieder überein, für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2000 die Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden der folgenden Sanktionsausschüsse zu wählen:

Ausschuss des Sicherheitsrats nach Resolution 661 (1990) zur Situation zwischen Irak und Kuwait

Vorsitzender: Peter van Walsum (Niederlande)

Stellvertretende Vorsitzende: Argentinien und Ukraine

Ausschuss des Sicherheitsrats nach Resolution 748 (1992) betreffend die Libysch-Arabische Dschamahirija

Vorsitzender: Volodymyr Yu. Yel' chenko (Ukraine)

Stellvertretende Vorsitzende: Bangladesch und Jamaika

Ausschuss des Sicherheitsrats nach Resolution 751 (1992) betreffend Somalia

Vorsitzender: Saïd Ben Mustapha (Tunesien)

Stellvertretende Vorsitzende: Jamaika und Niederlande

Ausschuss des Sicherheitsrats nach Resolution 864 (1993) zur Situation in Angola

Vorsitzender: Robert R. Fowler (Kanada)

Stellvertretende Vorsitzende: Argentinien und Malaysia

Ausschuss des Sicherheitsrats nach Resolution 918 (1994) betreffend Ruanda

Vorsitzender: Hasmy Agam (Malaysia)

Stellvertretende Vorsitzende: Kanada und Tunesien

Ausschuss des Sicherheitsrats nach Resolution 985 (1995) betreffend Liberia

Vorsitzender: Martin Andjaba (Namibia)

Stellvertretende Vorsitzende: Kanada und Malaysia

Ausschuss des Sicherheitsrats nach Resolution 1132 (1997) betreffend Sierra Leone

Vorsitzender: Anwarul Karim Chowdhury (Bangladesch)

Stellvertretende Vorsitzende: Mali und Namibia

Ausschuss des Sicherheitsrats nach Resolution 1160 (1998)

Vorsitzender: M. Patricia Durrant, CD (Jamaika)

Stellvertretende Vorsitzende: Niederlande und Tunesien

Ausschuss des Sicherheitsrats nach Resolution 1267 (1999) betreffend Afghanistan

Vorsitzender: Arnoldo Manuel Listre (Argentinien)

Stellvertretende Vorsitzende: Mali und Ukraine

2. Das Präsidium der genannten Sanktionsausschüsse wird sich aus den vorstehend angegebenen Mitgliedern zusammensetzen, deren Amtszeit am 31. Dezember 2000 endet.

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