MITTEILUNG DES PRÄSIDENTEN DES SICHERHEITSRATS
S/2000/27 vom 17. Januar 2000
1. Gemäß Ziffer 4 b) der Mitteilung des Präsidenten des Sicherheitsrats vom 30. Oktober 1998 (S/1998/1016) und im Anschluß an Konsultationen unter den Ratsmitgliedern nach dem Kein-Einwand-Verfahren kamen die Ratsmitglieder überein, für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2000 die Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden der folgenden Sanktionsausschüsse zu wählen:
Ausschuss des Sicherheitsrats nach Resolution 661 (1990) zur Situation zwischen Irak und Kuwait
Vorsitzender: Peter van Walsum (Niederlande)
Stellvertretende Vorsitzende: Argentinien und Ukraine
Ausschuss des Sicherheitsrats nach Resolution 748 (1992) betreffend die Libysch-Arabische Dschamahirija
Vorsitzender: Volodymyr Yu. Yel' chenko (Ukraine)
Stellvertretende Vorsitzende: Bangladesch und Jamaika
Ausschuss des Sicherheitsrats nach Resolution 751 (1992) betreffend Somalia
Vorsitzender: Saïd Ben Mustapha (Tunesien)
Stellvertretende Vorsitzende: Jamaika und Niederlande
Ausschuss des Sicherheitsrats nach Resolution 864 (1993) zur Situation in Angola
Vorsitzender: Robert R. Fowler (Kanada)
Stellvertretende Vorsitzende: Argentinien und Malaysia
Ausschuss des Sicherheitsrats nach Resolution 918 (1994) betreffend Ruanda
Vorsitzender: Hasmy Agam (Malaysia)
Stellvertretende Vorsitzende: Kanada und Tunesien
Ausschuss des Sicherheitsrats nach Resolution 985 (1995) betreffend Liberia
Vorsitzender: Martin Andjaba (Namibia)
Stellvertretende Vorsitzende: Kanada und Malaysia
Ausschuss des Sicherheitsrats nach Resolution 1132 (1997) betreffend Sierra Leone
Vorsitzender: Anwarul Karim Chowdhury (Bangladesch)
Stellvertretende Vorsitzende: Mali und Namibia
Ausschuss des Sicherheitsrats nach Resolution 1160 (1998)
Vorsitzender: M. Patricia Durrant, CD (Jamaika)
Stellvertretende Vorsitzende: Niederlande und Tunesien
Ausschuss des Sicherheitsrats nach Resolution 1267 (1999) betreffend Afghanistan
Vorsitzender: Arnoldo Manuel Listre (Argentinien)
Stellvertretende Vorsitzende: Mali und Ukraine
2. Das Präsidium der genannten Sanktionsausschüsse wird sich aus den vorstehend angegebenen Mitgliedern zusammensetzen, deren Amtszeit am 31. Dezember 2000 endet.
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